Allgemeine Mietbedingungen (Auszug)

Auszug aus den allgemeinen Mietbedingungen

  1. Für alle Anmietungen gelten die allgemeinen Mietvertragsbedingungen auf der Vor- und Rückseite des Mietvertrages, dessen Kopie dem Mieter bei Vertragsabschluß ausgehändigt wird.
  2. Die Tarifpreise beinhalten:
    1. Haftpflichtversicherung (Deckungssumme 100 Mio. Euro)
    2. Teilkaskoversicherung mit 150,00 Euro Selbstbeteiligung
    3. Vollkaskoversicherung mit 3.500,00 Euro Selbstbeteiligung
    4. Personenschäden mit 12 Mio. Euro

  3. Eine Haftungsbegrenzung ist durch Zahlung einer zusätzlichen Gebühr erhältlich:

    Gruppe

    PKW

    Tag
    A-C

    Begrenzung

    300,00 EUR

    10,50 EUR



  4. Eine Haftungsbegrenzung ist durch Zahlung einer zusätzlichen Gebühr erhältlich:

    Gruppe LKW Tag
    A-B

    Begrenzung

    350,00 EUR

    10,50 EUR
    C-E

    Begrenzung

    500,00 EUR

    13,50 EUR
    F-G

    Begrenzung

    1.500,00 EUR

    18,50 EUR

Eine Insassen-Unfallversicherung ist gegen Gebühr von Euro 3,00 pro Tag und Fahrzeug erhältlich. Die Deckungssumme beträgt Euro 52.000,00 bei Invalidität und Euro 26.000,00 bei Tod, anteilig auf die Insassen verteilt. Bei zwei und mehr Insassen erhöhen sich diese Summen um 50%.

Die Tarife gelten nur bei Barzahlung. Bei Anmietung muss der Preis der voraussichtlichen Miete zzgl. ca. 150,00 Euro im voraus entrichtet werden.

Sondertarife bitte telefonisch erfragen. Bei schuldlosem Unfall keine Kaution und kostenlose Zustellung nach Hause bzw. direkt in die Werkstatt, Direktabrechnung mit der Versicherung.

Nicht alle Fahrzeuge müssen verfügbar sein.

Im Mietpreis nicht eingeschlossen ist der Treibstoff.

 

Eigenhaftung und Haftungsminderung

Eine Haftungsminderung ist gegen Gebühr, wie oben angegeben möglich. Für Störungen und Schäden an der gemieteten Sache und gegenüber Dritten, die durch unsachgemäße Handhabung entstanden sind, haftet der Mieter in voller Höhe. Bei Unfällen ist grundsätzlich immer die Polizei zu holen.

Allgemeines

Die Berechnung der gefahrenen Kilometer beginnt und endet jeweils ab Station.
Das Mindestalter für die Vermietung beträgt 21 Jahre, der Führerschein darf nicht "auf Probe" sein.

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